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Einmalverguetung des Bundes

Die Einmalverguetung (EIV) deckt etwa 20-30% der Investitionskosten ab und wird nach Inbetriebnahme ausbezahlt. Fuer Anlagen unter 100 kWp gibt es die KLEIV, fuer groessere die GREIV. Die Foerderung besteht aus Grundbeitrag und Leistungsbeitrag pro kWp und macht Solaranlagen wirtschaftlich deutlich attraktiver als ohne Foerderung.

Kantonale Programme

Viele Kantone bieten eigene Foerderungen: Zuschlaege fuer Speicher, Kombination mit Waermepumpen oder besondere Installationsformen. Die Programme variieren stark von Kanton zu Kanton. Es lohnt sich, bei der kantonalen Energiefachstelle alle Moeglichkeiten zu pruefen und verschiedene Foerderungen optimal zu kombinieren.

Steuerliche Vorteile

Installationskosten koennen bei Bundes- und Kantonssteuer als energetische Sanierung abgezogen werden. Der Abzug kann auf mehrere Steuerperioden verteilt werden. In einigen Kantonen sind bis zu 100% absetzbar. Ein Steuerberater kann helfen, den maximalen Vorteil zu erzielen und die Abzuege optimal ueber die Jahre zu verteilen.

Einspeiseverguetung

Fuer eingespeisten Strom erhalten Sie 8-15 Rappen pro kWh vom lokalen Energieversorger. Einige bieten Oekostrom-Zuschlaege an, die die Verguetung erhoehen. Die Verguetung traegt zur Wirtschaftlichkeit bei, auch wenn der Eigenverbrauch wirtschaftlich vorteilhafter ist als die Netzeinspeisung.

Tipps

Mit aktuellen Foerderungen amortisiert sich eine Anlage in 8-12 Jahren bei einer Lebensdauer von 25-30 Jahren.

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